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Symbolbild zum Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf
Pressemitteilung · Prozess Düsseldorf

„Ich habe echt nichts gemacht“ - Maschsee-Mörder weist neue Gewaltvorwürfe zurück

Der als „Maschsee-Mörder“ bekannt gewordene Alexander K. steht erneut vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich der 38-Jährige wegen neuer Vorwürfe verantworten, die er entschieden zurückweist.

Alexander K. weist die neuen Gewaltvorwürfe vor Gericht zurück.

Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich Alexander K. wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme verantworten. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet der 38-Jährige.

Symbolbild: Strafrecht und Landgericht Düsseldorf
Symbolbild zum Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf.

„Ich habe echt nichts gemacht.“

Mit diesen Worten erklärte sich K. vor Gericht zu den Anschuldigungen. In einer rund zweistündigen Einlassung schilderte er seine Sicht auf die Geschehnisse und bezeichnete die Vorwürfe seiner damaligen Lebensgefährtin als Intrige.

Einlassung sorgt für Reaktionen im Saal

Der Angeklagte trug seine Erklärung selbst vor. Dabei schilderte er mehrere Punkte aus seiner Sicht, die im Sitzungssaal und im Umfeld des Verfahrens für sichtbare Reaktionen sorgten. Unter anderem sprach K. über aus seiner Sicht manipuliertes Essen, eine beschädigte Tür sowie angebliche Hackerangriffe, die nach seiner Darstellung eine Rolle gespielt haben sollen.

Vor Ort war auch Julian, der Sohn des ersten Opfers aus dem früheren Verfahren. Im Publikum und im Umfeld des Termins wurde zudem über frühere Beziehungen, persönliche Konflikte und mögliche Hintergründe gesprochen. In den kommenden Verhandlungstagen sollen weitere Zeugen gehört werden, darunter die frühere Partnerin des Angeklagten sowie weitere Personen aus seinem Umfeld.

Vorwürfe aus der Beziehung

Die Frau wirft ihm vor, sie Ende Dezember sowie Anfang Januar unter anderem gewürgt, geschlagen und misshandelt zu haben. Zudem soll er sie in einer Wohnung eingesperrt haben.

Alexander K. bestreitet diese Darstellung. Nach seiner Schilderung habe er Weihnachten gemeinsam mit der Frau und deren Familie verbracht.

Mögliche Folgen im Verfahren

Im Falle einer Verurteilung droht dem 38-Jährigen eine langjährige Freiheitsstrafe. Auch eine mögliche Sicherungsverwahrung steht im Raum.

Bekannt durch Fall aus Hannover

Bekannt wurde Alexander K. durch ein schweres Gewaltverbrechen in Hannover. 2013 wurde er wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach den damaligen Feststellungen des Landgerichts hatte er 2012 eine 44-jährige Prostituierte getötet, ihren Körper zerstückelt und die Leichenteile im Maschsee abgelegt.

Nach Verbüßung seiner Strafe kam K. im vergangenen Jahr wieder auf freien Fuß und zog nach Düsseldorf. Anschließend trat er verstärkt in sozialen Netzwerken auf und baute sich insbesondere auf TikTok eine größere Reichweite auf.

Bamberg24.tv ist für euch vor Ort

Am Donnerstag, 17. September 2026, sind wir beim Landgericht Düsseldorf und begleiten die Fortsetzung des Prozesses direkt vor Ort. Wir halten euch über die Entwicklungen im Gerichtssaal im LiveTicker auf dem Laufenden.

Für Alexander K. gilt hinsichtlich der neuen Vorwürfe bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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