Der aktuelle Anlass

Es geht erneut um Markus Rahmsdorf. Nach uns vorliegenden Informationen soll über GoFundMe eine Spendenkampagne gelaufen sein, mit der Geld für eine Grafikkarte für den sogenannten Unbeugsamen, Harald, gesammelt werden sollte.

Am 15.07.2026 war der Link nach unseren Beobachtungen zeitweise pausiert. Inzwischen soll bei GoFundMe angezeigt worden sein, dass die Kampagne nicht gefunden wurde. Im Raum steht nach Angaben aus dem Umfeld eine Summe von 811 Euro.

Update 16.07.2026

24-Stunden-Frist und offene Fragen

Der Unbeugsame, Harald, soll Markus Rahmsdorf nach unseren Informationen eine Frist von 24 Stunden gesetzt haben, um den Sachverhalt rund um die Spendensumme zu klären.

Wir bewerten das als ernstzunehmenden Vorgang, weil bei zweckgebundenen Spenden aus unserer Sicht klar nachvollziehbar sein muss, wann Geld eingegangen ist, wofür es bestimmt war und ob es tatsächlich entsprechend verwendet wurde.

  • GoFundMe-KampagneNach unserer Beobachtung war der Link am 15.07.2026 kurz pausiert. Später soll die Kampagne nicht mehr auffindbar gewesen sein.
  • Genannte SummeIm Raum steht eine Summe von 811 Euro. Ob und wie diese Summe ausgezahlt oder verwendet wurde, ist aus unserer Sicht klärungsbedürftig.
  • Frühere SpendenfrageUns liegen Hinweise vor, dass es bereits früher Diskussionen um Spenden gegeben haben soll, unter anderem im Zusammenhang mit einem Wal namens Hope. Auch dort steht aus unserer Sicht die Frage im Raum, ob der genannte Zweck eingehalten wurde.
  • Unsere EinordnungWer öffentlich Geld für einen bestimmten Zweck sammelt, muss aus unserer Sicht transparent belegen können, was mit dem Geld passiert ist.
Bei zweckgebundenen Spenden reicht kein Ausweichen. Die Verwendung muss nachvollziehbar sein.

Warum dieser Vorgang relevant ist

Wenn Menschen Geld spenden, tun sie das im Vertrauen darauf, dass der angegebene Zweck stimmt. Genau deshalb müssen Spendenaufrufe transparent bleiben. Das gilt besonders dann, wenn im Livestream oder in sozialen Netzwerken Druck, Reichweite oder persönliche Nähe aufgebaut wird.

Dass der Link zwischenzeitlich pausiert gewesen sein soll und die Kampagne später nicht mehr gefunden wurde, wirft aus unserer Sicht Fragen auf. Diese Fragen müssen nachvollziehbar beantwortet werden.

Hinweis für Spenderinnen und Spender

Wer gespendet hat und den Verdacht hat, dass das Geld nicht für den angegebenen Zweck verwendet wurde, sollte Belege sichern. Dazu gehören Zahlungsnachweise, Screenshots des Spendenaufrufs, Chatverläufe, Livestream-Mitschnitte und Links. Betroffene können anschließend rechtliche Schritte oder eine Strafanzeige prüfen.

Aus unserer Sicht sollte jeder, der für diese Kampagne gespendet hat und offene Fragen zur Verwendung des Geldes hat, eine Anzeige gegen Markus Rahmsdorf prüfen beziehungsweise erstatten. Das geht auch online über die Onlinewache der Polizei Mecklenburg-Vorpommern: Online Anzeige erstatten.

Update 17.07.2026

GoFundMe-Mail: Spende soll bereits ausgezahlt worden sein

Uns liegt nun ein Screenshot einer Mail von GoFundMe vor. Darin wird sinngemäß mitgeteilt, dass GoFundMe keine Rückerstattung ausstellen könne, weil die Spende bereits an die spendenbegünstigte Person der Spendenaktion überwiesen worden sei.

Damit wird die zentrale Frage aus unserer Sicht noch wichtiger: Wenn das Geld laut dieser Mail bereits ausgezahlt wurde, an wen wurde es ausgezahlt, wann wurde es ausgezahlt und warum ist gegenüber Harald weiterhin nicht nachvollziehbar geklärt, wo die Spendensumme geblieben ist?

Für uns ist dieser Screenshot ein weiterer relevanter Baustein in diesem Dossier. Er beantwortet nicht alle offenen Fragen, verschiebt den Fokus aber deutlich auf die Auszahlung und die Verantwortung des Erstellers beziehungsweise Veranstalters der Kampagne.

  • Neue InformationDer Screenshot zeigt eine GoFundMe-Mail, nach der eine Rückerstattung nicht möglich sei, weil die Spende bereits überwiesen worden sei.
  • Offene KernfrageWenn eine Auszahlung erfolgt ist, muss nachvollziehbar erklärt werden, wer das Geld erhalten hat und warum Harald nach den vorliegenden Angaben weiter auf Klärung wartet.
  • Unsere EinordnungDie Ausrede, das Geld sei einfach nicht verfügbar oder werde von anderer Stelle blockiert, wirkt durch diese Mail aus unserer Sicht noch weniger nachvollziehbar.
Weiteres Update 16.07.2026

Jetzt soll es plötzlich das Finanzamt gewesen sein?

Und jetzt ist Markus Rahmsdorf mit der Ausrede gekommen, das Finanzamt habe sich das Geld eingesteckt.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Das Finanzamt kommt nicht sofort und steckt sich nicht einfach direkt das Geld ein. Lieber Markus Rahmsdorf, so eine Erklärung passt für uns vorne und hinten nicht. Wenn Spenden gesammelt wurden, dann muss klar gesagt werden, wo das Geld ist, was damit passiert ist und warum die Kampagne plötzlich nicht mehr gefunden wird.

Jetzt kommt er nach unseren Informationen zusätzlich mit der Aussage, eine Beraterin habe ihn angerufen und gefragt, ob er Spenden für einen Terroristen sammle. Leute, lasst euch doch nicht alles erzählen. Aus unserer Sicht ruft das Finanzamt nicht einfach an und stellt solche Fragen in dieser Form. Wer das ernsthaft ohne Nachweis glaubt, sollte sich spätestens jetzt fragen, warum es immer neue Ausreden gibt, aber keine klare Abrechnung.

Zur Einordnung: Selbst wenn eine Plattform wie GoFundMe ab bestimmten Beträgen Informationen melden oder Zahlungen steuerlich relevant werden können, bedeutet das nicht, dass das Finanzamt sofort anruft, eine solche Geschichte erzählt oder einfach das Geld einbehält. Entscheidend bleibt der tatsächliche Zufluss und die Frage, was mit den gesammelten 811 Euro passiert ist.

Aus unserer Sicht wäre es am besten, wenn Markus Rahmsdorf sich aus solchen Spendenaktionen und öffentlichen Erklärungen zurückzieht, solange diese offenen Fragen nicht sauber beantwortet sind.

  • Unsere FrageWenn das Geld angeblich für eine Grafikkarte gesammelt wurde, dann muss nachvollziehbar belegt werden, ob es ausgezahlt wurde, an wen es ging und warum der Zweck nicht eindeutig nachgewiesen wird.
  • Finanzamt-AusredeDie Aussagen rund um das Finanzamt, eine angebliche Beraterin und die Terroristen-Frage beantworten aus unserer Sicht nicht die Kernfrage der Spenderinnen und Spender: Was ist mit den 811 Euro passiert?
  • Unsere EinordnungWer öffentlich Spenden sammelt, sollte nicht mit Ausreden kommen, sondern mit Belegen, Abrechnungen und klaren Antworten.
Weiteres Update 16.07.2026

Jetzt soll Bamberg24.tv schuld sein?

Jetzt behauptet Markus Rahmsdorf nach unseren Informationen, ich beziehungsweise Bamberg24.tv wären schuld daran, dass er Harald das Geld nicht auszahlen könne.

Das weise ich klar zurück. Ich habe nichts in die Wege geleitet, was eine Auszahlung an Harald verhindern würde. Bamberg24.tv hat keine Auszahlung blockiert, keine Stelle beauftragt und keine Maßnahme veranlasst, die eine Auszahlung verhindern könnte.

Aus unserer Sicht wirkt auch diese neue Erklärung wie der nächste Versuch, die Verantwortung von sich wegzuschieben. Wir kennen diese Art von Ausreden inzwischen: Erst soll es das Finanzamt gewesen sein, jetzt soll plötzlich Bamberg24.tv schuld sein. Die zentrale Frage bleibt aber unverändert: Wo ist das Geld und warum wurde es Harald nicht nachvollziehbar ausgezahlt?

Wir sind gespannt, wie es weitergeht und ob Harald sein Geld am Ende noch bekommt oder nicht.

  • Klare ZurückweisungBamberg24.tv hat nach eigener Aussage nichts veranlasst, was eine Auszahlung an Harald verhindern würde.
  • Offene KernfrageDie Schuldzuweisung beantwortet nicht, was mit den gesammelten 811 Euro passiert ist.
  • Unsere EinordnungWer Spenden sammelt, muss transparent erklären, wo das Geld ist. Andere dafür verantwortlich zu machen, ersetzt keine Belege.
Weiteres Update 16.07.2026

Seit wann heißt Rahmsdorf Marko?

In einem Live war nun eine E-Mail von STRATO zu sehen. STRATO ist ein Webhosting-Betreiber. In dieser Mail wurde nicht Markus Rahmsdorf, sondern „Marko Rahmsdorf“ angezeigt.

Jetzt mal ehrlich: Seit wann heißt Rahmsdorf Marko Rahmsdorf? Wenn bei einem Webhosting-Betreiber ein abweichender Name auftaucht, dann wirft das aus unserer Sicht weitere Fragen auf. Wir sagen nicht, dass damit automatisch eine Straftat bewiesen ist. Aber wenn bewusst unter falschem Namen gehandelt wurde, müsste auch das geprüft werden.

Lieber Rahmsdorf, bitte komm jetzt nicht mit der nächsten Ausrede, der Name sei zufällig falsch geschrieben worden. Bei all den offenen Punkten rund um Spenden, Auszahlung, Finanzamt-Erklärung und Schuldzuweisungen passt auch diese Namensabweichung in ein Bild, das dringend aufgeklärt werden muss.

  • Offene FrageWarum erscheint in der sichtbaren STRATO-Mail der Name „Marko Rahmsdorf“ und nicht Markus Rahmsdorf?
  • Unsere EinordnungEine Namensabweichung allein beweist keine Straftat. Sie kann aber relevant sein, wenn damit bewusst eine falsche Identität genutzt worden sein sollte.
  • KonsequenzAuch dieser Punkt gehört aus unserer Sicht zu den offenen Fragen, die nachvollziehbar erklärt und bei Bedarf von den zuständigen Stellen geprüft werden sollten.
Weiteres Update 16.07.2026

Presse, Verein und Detektivarbeit?

Nach unseren Informationen stellt sich Markus Rahmsdorf öffentlich immer wieder als Pressemitarbeiter dar und tritt im Zusammenhang mit einem „Verein für Vermisstensuche und Detektivarbeit“ auf.

Auch hier gilt: Nur weil jemand das Wort Presse, Verein oder Detektivarbeit benutzt, ist damit noch nicht automatisch eine Straftat bewiesen. Aber wenn dadurch der Eindruck entsteht, es gebe eine besondere offizielle Stellung, eine registrierte Organisation, einen anerkannten Pressehintergrund oder eine besondere Ermittlungsbefugnis, dann muss das sauber belegt werden.

Wer sich gegenüber Betroffenen, Angehörigen, Spenderinnen und Spendern oder Zuschauern mit einer Stellung schmückt, die tatsächlich nicht besteht, kann rechtlich schnell in einen sehr ernsten Bereich kommen. Entscheidend ist dann, ob andere Menschen dadurch getäuscht wurden und ob sie wegen dieser Täuschung Geld gegeben, Informationen herausgegeben, Vertrauen aufgebaut oder Zugang gewährt haben.

  • Möglicher BetrugWenn durch eine falsche Darstellung als Pressemitarbeiter, Verein oder Ermittler Geld, Spenden oder andere Vorteile erlangt wurden, kann aus unserer Sicht der Verdacht eines Betruges nach § 263 StGB im Raum stehen. Der Strafrahmen liegt grundsätzlich bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen deutlich höher.
  • Geschützte TitelDer Missbrauch bestimmter Titel, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in § 132a StGB geregelt. Nicht jede Bezeichnung ist automatisch geschützt. Journalist, Pressemitarbeiter oder Detektiv sind nicht ohne Weiteres mit geschützten Amts- oder Berufsbezeichnungen gleichzusetzen. Strafbar kann es aber werden, wenn bewusst ein geschützter Titel, eine amtliche Funktion oder eine besondere öffentliche Stellung vorgetäuscht wird.
  • VereinsdarstellungEin eingetragener Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister. Wer nach außen den Eindruck eines eingetragenen oder offiziell anerkannten Vereins erweckt, obwohl diese Grundlage nicht besteht, muss damit rechnen, dass diese Darstellung geprüft wird. Besonders kritisch wird es, wenn darüber Spenden gesammelt oder Vertrauen bei Angehörigen und Betroffenen aufgebaut wird.
  • Unsere FrageWelche konkrete Funktion hat Markus Rahmsdorf wirklich? Gibt es einen eingetragenen Verein, einen nachweisbaren Pressehintergrund, eine Redaktion, eine rechtliche Grundlage oder nur eine Selbstdarstellung im Livestream?

Unsere Bewertung

Aus unserer Sicht bestätigt dieser Vorgang, warum wir seit längerer Zeit kritisch auf die öffentlichen Auftritte und Aussagen von Markus Rahmsdorf schauen. Es geht nicht um persönliche Abneigung, sondern um nachvollziehbare Fragen, Belege und Verantwortung.

Wir werden diesen Beitrag immer und immer wieder aktualisieren, sobald es neue belastbare Informationen, Stellungnahmen, Screenshots oder Belege gibt.

Fazit

Bis jetzt gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das bedeutet: Ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt, müssen am Ende Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Gericht prüfen und bewerten.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass Spendengelder bewusst unter falschem Zweck eingesammelt, nicht wie angekündigt verwendet oder den Spenderinnen und Spendern falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden, könnte nach unserer Einschätzung der Verdacht eines Betruges im Raum stehen. In Deutschland ist Betrug in § 263 StGB geregelt.

Der Strafrahmen liegt beim Betrug grundsätzlich bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann der Strafrahmen deutlich höher liegen, nämlich bei Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zusätzlich können zivilrechtliche Folgen hinzukommen, etwa Rückzahlungsansprüche der Geschädigten.

Genau deshalb ist Transparenz jetzt so wichtig: Wer gespendet hat, sollte Belege sichern. Wer betroffen ist, kann Anzeige erstatten und die Unterlagen den Ermittlungsbehörden übergeben.

Redaktioneller Hinweis

Dieser Bericht beschreibt Vorwürfe und offene Fragen nach aktuellem Kenntnisstand. Hinweise, Screenshots, Zahlungsbelege oder Korrekturen können direkt an die Redaktion gesendet werden.